der miko® GmbH und der miko® HANDEL & SERVICE Agentur
Stand: Oktober 2026
Die miko® GmbH und die miko® HANDEL & SERVICE Agentur, Inh. Michael Kohlbecher, beschäftigen sich mit dem Handel und der Produktion von Werbeartikeln, Textilien und dem allgemeinen Warenhandel. Beide beliefern ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endverbraucher). In Ergänzung sonstiger Absatzwege betreibt die miko® GmbH über die Domains www.miko-shop.com, www.miko-shop.de u. www.miko-masken.de und www.mikomasken.de auch einen Online-Shop. Dieser Online-Shop dient ebenfalls der ausschließlichen Nutzung durch Unternehmen und ist ausdrücklich nicht für Endkunden vorgesehen. Ein den Online-Shop nutzender Kunde bestätigt mit Nutzung des Online-Shops – spätestens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung – gewerblich zu handeln und kein Endkunde (Verbraucher) zu sein.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die beiden folgenden Unternehmen (jeweils einzeln nachfolgend „miko®“):
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich das Unternehmen, das im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung genannt ist; bei Bestellungen über den Online-Shop ist dies die miko® GmbH. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bestehen nur zwischen dem Kunden und diesem Unternehmen. Die beiden Unternehmen sind rechtlich selbstständig. Keines von ihnen haftet für Verbindlichkeiten des anderen; eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.
2.1 Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen miko® und dem Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit miko® als verbindlich an.
2.2 Diese Bestimmungen sind abschließend. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.
2.3 Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).
2.4 miko® behält sich die – auch einseitige – Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.
3.1 Von miko® in Katalogen und/oder über den Online-Shop angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum"). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von miko® angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von miko® vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses bestätigende Mitteilung von miko® erhält und miko® mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
3.2 Eine Bestätigung von miko® über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
3.3 Im Zuge des Vertragsschlusses von miko® abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von miko®, es sei denn, miko® hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für miko® – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, wird miko® den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3.4 Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit miko® dies nicht zu vertreten hat.
Für im Vertrauen auf ein tatsächlich bestehendes Vertragsverhältnis erbrachte Leistungen ist miko® – anstatt auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen – unbeschadet obiger Regelung berechtigt, vom Kunden als Aufwendungsersatz eine Pauschale in Höhe von 10 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages zu fordern, soweit der Vertrag – ungeachtet der hierfür gegebenen Gründe – in der Folge nicht zur Durchführung gelangt. Dem Kunden steht grundsätzlich frei nachzuweisen, dass miko® im Einzelfall lediglich ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Erstellt miko® für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.
3.5 Von miko® gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.
3.6 Nutzt der Kunde den von miko® betriebenen Online-Shop, so verzichtet der Kunde darauf, vor Abgabe seines Angebotes technische Mittel zur Erkennung und Beseitigung etwaiger Eingabefehler zur Verfügung gestellt zu bekommen (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB). Ferner verzichtet der Kunde auf die Einhaltung der Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BGB in Verbindung mit Art. 246c EGBGB (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB).
4.1 Die Lieferung – soweit eine solche vom Kunden gewünscht wird – erfolgt gegen Rechnung oder Vorauskasse (Online-Shop: Vorauskasse, PayPal oder per Rechnung), es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden.
4.2 Die im Zuge des Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen. (Online-Shop: siehe unter Liefer-/Versandkosten)
4.3 miko® ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
4.4 Die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers obliegt miko®. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.
4.5 Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer ist die Lieferverpflichtung von miko® erfüllt. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über.
4.6 Aus technischen Gründen behält sich miko® eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Je nach Artikelart und Produktionsmenge.
5.1 miko® erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte.
5.2 miko® gewährleistet, dass die von miko® bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt miko® keine Garantie gleich welcher Art.
5.3 miko® ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von miko® zugesichert worden.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von miko® gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind miko® unmittelbar, spätestens aber 8 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Gleiches gilt auch für solche Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 8 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
5.5 Im Falle eines von miko® zu vertretenden Mangels steht es miko® frei, nach eigener Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
5.6 Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt miko® nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt miko®. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.
5.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-)gegenständlichen Produkte an den Kunden.
6.1 miko® haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.2 miko® übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei miko® in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt miko® hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.
6.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 6.1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von miko®. Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen miko® und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.
6.4 Die Verjährungsfrist für gegen miko® gerichtete Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 6.1 Satz 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
7.1 Nach Zustandekommen eines Vertrages ist miko® berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von miko® gestellten Betrag, bereits im voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. miko® macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist miko® darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln/Textilien um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bezüglich derer miko® regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann.
7.2 Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ö. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. miko® ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von miko® nicht bereits im voraus gefordert wird.
7.3 Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-)Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 8 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde miko® nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen.
7.4 Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von miko®. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von miko® stehenden Waren.
7.5 Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von miko® jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an miko® alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an miko® sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. miko® wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7.6 In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von miko® schriftlich anerkannt worden.
Von miko® gegenüber Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-)Rechte wie Urheber-/Geschmacksmuster-/Markenrechte u.a. ausschließlich bei miko®. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber miko® jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.
Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das uns überlassene (Daten-)Material von Ihnen vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.
Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt miko® die übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. miko® behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
Auf alle mit miko® abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
12.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten DE-56727 Mayen. miko® behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohnsitzes zu verklagen.
12.2 Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich DE-56736 Kottenheim.
Für Veredelungsaufträge gelten zusätzlich unsere folgenden Bedingungen:
(1) Aus- und Einpacken
Erforderliche zusätzliche Handlingskosten für das Aus- und wieder Einpacken von Artikel werden angezeigt und gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Angaben zu Preisen für Veredelungen stehen unter Vorbehalt der Zustimmung des Veredelers
Die in der Katalog-Preisliste genannten Veredelungspreise stehen unter Vorbehalt der Zustimmung des Veredelers und hängen maßgeblich vom Veredelungsmotiv und der Anzahl der Veredelungsfarben ab.
(3) Nachfolgeaufträge
Zur Fehlervermeidung erfordern auch Anschlussaufträge mit Werbeanbringung erneut die Bekanntgabe aller veredelungsrelevanten Angaben. Dies gilt insbesondere für den Veredelungsstand, Veredelungsfarbe und Veredelungsvorlage.
Liefertermine gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer rechtzeitiger Belieferung durch den beauftragten Veredeler.
Soweit nicht anders angegeben, werden die in den Katalogen abgebildeten Artikel ohne Inhalt geliefert.
Alle Preisangaben sind in Euro ausgezeichnet und gelten pro Stück zuzüglich gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Berechnung erfolgt nach der jeweils jüngsten Preisliste. Alle früheren Preislisten sind ungültig.
Preisänderungen behalten wir uns vor.
Bitte überprüfen Sie umgehend die Richtigkeit der Auftragsbestätigung. Auftragsänderungen sind gültig, wenn diese Änderungen in einer neu zu erstellenden Auftragsbestätigung enthalten sind.
Warensendungen, auch an Ihre Veredeler / Sticker etc., sind auf korrekte Lieferung zu überprüfen (Stückzahl + Qualität).
Verbesserte Kollektionsausführungen, Maße, Material- und Farbabweichungen gegenüber dem Original und der Katalogabbildung sowie unterschiedlicher Produktionslots (Muster im Ausstellungsraum / Teillieferungen) behalten wir uns vor (kein Reklamationsgrund).
Es können nur Artikel umgetauscht werden, die noch nicht veredelt sind. Ein Anprobieren der Ware ist zulässig. Die Artikel müssen sich in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befinden und vollständig mit allen Etiketten sowie der Originalverpackung zurückgesandt werden. Nicht mehr wiederverkaufsfähig sind insbesondere Artikel mit Geruchsannahme (z. B. Parfüm, Rauch), Deodorant- oder Schweißrändern, Make-up- oder Schminkspuren sowie gewaschene, gereinigte oder anderweitig gebrauchte Ware. Die Rücksendung muss innerhalb von 25 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen; maßgeblich ist der Eingang bei miko®. Die Frachtkosten für Anlieferung und Abholung / Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Für Wiedereinlagerung und Qualitätskontrolle werden Gutschriften um 20% des Nettowarenwertes gekürzt.
Reklamationen müssen innerhalb der gesetzlichen Regelfrist dokumentiert werden. Bei von miko® schuldhaft verursachter Lieferung beschädigter Ware, Falschlieferung oder Fehlmengen erfolgt eine frachtfreie Ersatzlieferung.
Bei unberechtigten Rücksendungen ist miko® berechtigt, die Annahme zu verweigern.
miko® behält sich vor, beauftragte Mustersendungen zu berechnen. Diese sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.